Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie z.B. bei: Kündigung, Nebenkosten, Kaution, Schönheitsreparaturen, Minderung der Miete, Räumungsklagen, Zahlungsklagen etc.
Sofern es möglich und sinnvoll ist Ihr Recht außergerichtlich durchzusetzen, sollte dies Vorrang haben vor einem häufig zeit- und kostenintensiven Streit vor Gericht.
Änderungen der Gesetzeslage halten das Mietrecht in Bewegung neben den Neuerungen in der Rechtssprechung:
- Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen?
- Wie kann ich mich gegen eine Räumungsklage verteidigen?
- Wurden die Nebenkosten ordnungsgeäß abgerechnet?“
- Was, wenn die Flächenangabe der Wohnung im Mietvertrag mehr als 10 % über
der tatsächlichen Fläche liegt?
- Enthält der betreffende Mietvertrag starre Fristen zu den Schönheitsreparaturen?
Wird eine Schlussrenovierung überhaupt noch geschuldet?
- An der Mietkaution besteht bei Insolvenz des Vermieters nicht immer ein Aussonderungsrecht.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, bringen Sie Ihren Mietvertrag, ggf. auch weitere Unterlagen sowie Zeit für ein ausführliches Erstgespräch.