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Anwaltverein

Rechtsanwalt Horst Wenz

Ihr Anwalts- und Fachanwaltsbüro für Fürth, Odenwald und Bergstrasse

Rechtsanwalt Horst Wenz,64658 Fürth/Odw.,
Tel.: 06253/1307, Fax: 06253/21750,
E-Mail: ra@anwalt-wenz.de

Arbeitsrecht

Sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber sind Sie in meiner Kanzlei in Fürth/Odw. herzlich willkommen, z.B. in den Bereichen Kündigung, Kündigungsschutzklage, Zeugnis, Abfindung, Abmahnung, Insolvenz des Arbeitgebers, Arbeitsunfall, Mobbing, Lohn- und Gehaltszahlungen, Klagen vor den Arbeitsgerichten wie z.B. Arbeitsgericht Darmstadt, Landesarbeitsgericht Frankfurt, Arbeitsgericht Mannheim etc.

Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben.
Ist zunächst Von Bedeutung, dass die Schriftform eingehalten ist, damit diese Wirkung entfalten kann. Dann ist allerdings eine schnelle Reaktion innerhalb von drei Wochen nach Zugang hierauf geboten.

Ich bespreche mit Ihnen zunächst, wie sich Ihre Situation darstellt, ggf. erhebe ich für Sie Kündigungsschutzklage und vertrete Sie im gerichtlichen Verfahren.

Entsprechend der Rechtslage werde ich versuchen eine auf Ihre Bedürfnisse und die Prozess-Position zugeschnittene Lösung zu erreichen.

Für eine erste Beratung nach Erhalt einer Kündigung bringen Sie -
soweit vorhanden bitte mit:

  -  das Kündigungsschreiben

  -  den Arbeitsvertrag

  -  Vergütungsabrechnungen der letzten drei Monate

  -  eventuelle Abmahnungsschreiben