Sozialrecht
Rechtliche Beratung und Vertretung besteht im wesentlichen in der Überprüfung und
Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen staatliche Stellen, in der Regel nach
Vorlage eines Ablehnungs- oder Widerspruchbescheids in den Bereichen:
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, Arbeitslosenrecht etc.
In den Verfahren vor den Sozialgerichten gibt es keinen Anwaltszwang. Anwaltliche
Beratung und Vertretung ist aber sehr oft anzuraten.
Sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, lesen Sie bitte insbesondere die Rechtsmittelbelehrung am Ende dieses Bescheids.