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Anwaltverein

Rechtsanwalt Horst Wenz

Ihr Anwalts- und Fachanwaltsbüro für Fürth, Odenwald und Bergstrasse

Rechtsanwalt Horst Wenz,64658 Fürth/Odw.,
Tel.: 06253/1307, Fax: 06253/21750,
E-Mail: ra@anwalt-wenz.de

Kosten

Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars ist durch ein Bundesgesetz,
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), geregelt.

Für ein Erstberatungsgespräch teile ich Ihnen gerne die Höhe der Kosten vorab mit.
Rufen Sie mich bitte an, auch meine Mitarbeiterinnen geben Ihnen bereitwillig Auskunft.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt womöglich die Rechtsschutz-
versicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Ich hole für Sie gerne die
Deckungszusage ein. Dazu benötige ich den Namen Ihrer Versicherung und die
Versicherungsscheinnummer.

Falls Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen,
haben Sie möglicherweise Anspruch auf

  -  Beratungshilfe:

Sie ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen
Anwalt. Den sogenannten Beratungshilfeschein können Sie beim zuständigen
Amtsgericht Ihres Wohnsitz beantragen und zu einem Erstgespräch bereits mitbringen.

  -  Prozesskostenhilfe:

Sie sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

In diesem Fall bringen Sie bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanzielle Verhältnisse zum Erstgespräch mit.