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Anwaltverein

Rechtsanwalt Horst Wenz

Ihr Anwalts- und Fachanwaltsbüro für Fürth, Odenwald und Bergstrasse

Rechtsanwalt Horst Wenz,64658 Fürth/Odw.,
Tel.: 06253/1307, Fax: 06253/21750,
E-Mail: ra@anwalt-wenz.de

Familienrecht

Sowohl im Rahmen der Auflösung einer Beziehung als auch in den Bereichen Unterhalt, Sorgerecht etc. sind fachkundiger anwaltlicher Rat und kompetente Vertretung unerlässlich.

Für einen Scheidungsantrag wird regelmäßig die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch benötigt. Aus der Urkunde können notwendige Personendaten entnommen werden. Sie können diese, soweit vorhanden, schon zu einem Erstgespräch mitbringen.

Um die Höhe des Unterhalts vorläufig feststellen zu können, benötige ich die Gehalts-bescheinigungen der vergangenen 12 Monate bzw. bei Selbständigen die Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre. Derartige Unterlagen können Sie mir für ein Erstgespräch auch gerne vorab zukommen lassen.

Soweit Sie Unterhalt geltend machen,
werde ich diese Unterlagen bei der Gegenseite anfordern.

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte finden Sie im Internet

  -  für Hessen: Hessische Familiengerichte (HEFAM)
     Unter dem Gliederungspunkt „Tabellen“ finden Sie die Tabelle zu Unterhaltsfragen
      (Ffm2008) sowie Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main.

  -  für Baden-Württemberg: Oberlandesgericht Karlsruhe und Oberlandesgericht Stuttgart